FAQ
Anmeldung
Eine verbindliche schriftliche Anmeldung erfolgt auf dieser Homepage unter dem Menüpunkt „Anmeldung“ oder mit dem Anmeldeformular im Downloadbereich.
Die Anmeldefrist für den Jahrgang 2025 läuft vom 15. Oktober 2024 bis zum 31. März 2025.
An der Museumsberatung und -zertifizierng in Schleswig-Holstein können alle Museen in Schleswig-Holstein teilnehmen, die im Sinne der 2010 von ICOM erarbeiteten Museumsdefinition arbeiten und sich den „Ethischen Richtlinien für Museen“ verpflichten. Die „Ethischen Richtlinien für Museen“ finden Sie im Downloadbereich dieser Homepage. Es können Museen jeglicher Größe und aller Sparten teilnehmen – von Kunstmuseen, Spezialmuseen (z. B. Künstlermuseen, Schallplattenmuseen, Feuerwehrmuseen), Historischen Museen, Stadt- und Regionalmuseen, Heimatmuseen über Freilichtmuseen bis hin zu Naturkundemuseen. Ausschlusskriterien finden Sie ebenfalls im Downloadbereich.
Museumsdefinition von ICOM:
„Ein Museum ist eine nicht gewinnorientierte, dauerhafte Institution im Dienst der Gesellschaft, die materielles und immaterielles Erbe erforscht, sammelt, bewahrt, interpretiert und ausstellt. Öffentlich zugänglich, barrierefrei und inklusiv, fördern Museen Diversität und Nachhaltigkeit. Sie arbeiten und kommunizieren ethisch, professionell und partizipativ mit Communities. Museen ermöglichen vielfältige Erfahrungen hinsichtlich Bildung, Freude, Reflexion und Wissensaustausch.“
(Museumsdefinition von ICOM aus dem Jahr 2022, legitimierte deutsche Übersetzung)
Aufgrund der ausschließlichen Finanzierung durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Schleswig-Holstein sowie die Sparkassenstiftung Schleswig-Holstein können keine Hamburger Museen an der Museumsberatung und -zertifizierung in Schleswig-Holstein teilnehmen.
Nein, eine Mitgliedschaft im Museumsverband Schleswig-Holstein und Hamburg e. V. ist nicht erforderlich.
Das Eingangsdatum der verbindlichen Anmeldung entscheidet über eine Zusage. Voraussetzung ist, dass es sich um ein Museum im Sinne der Museumsdefinition von ICOM aus dem Jahr 2010 handelt (s. Wer kann sich anmelden?).
Die Teilnehmergebühr beträgt 1.000,00 € und ist nach Erhalt der Teilnahmebestätigung zu entrichten.
Ablauf
Das Verfahren beginnt am 1. Januar eines Jahres und endet am 31. Dezember desselben Jahres.
Ablauf für den Zertifizierungsjahrgang 2025
Seminare
28. April 2025 Seminar "Öffentlichkeitsarbeit für Museen"
10 - 17 Uhr, Nordkolleg Rendsburg
19. Mai 2025 Seminar "Inventarisieren, Dokumentieren und Datenmanagement"
10 - 17 Uhr, Kunsthistorisches Seminar der CAU, Kiel
16. Juni 2025 Seminar "Bildung und Vermittlung"
10 - 17 Uhr, Museum Tuch + Technik, Neumünster
30. Juni 2025 Seminar "Erstellung eines Notfallplans für Museen"
10 - 17 Uhr, Nordkolleg Rendsburg
7. Juli 2024 Seminar "Präventive Sammlungspflege"
10 - 17 Uhr, Restaurierungszentrum Kiel
14. Juli 2025 Seminar "Museumsleitbild und -konzept, Sammlungskonzept"
10 - 17 Uhr, Nordkolleg Rendsburg
Beratungstermin im Museum
Frühjahr 2025 Individueller Beratungstermin im Museum
Netzwerktreffen der zertifizierten Museen
3. November 2025 15:00 Uhr, Netzwerktreffen der zertifizierten Museen
und Gedenkstätten“
Abgabefrist für die Einreichung der Dokumente zur Museumszertifizierung
24. Oktober 2025 Abgabefrist für die Bewerbungsunterlagen der Museen
und Gedenkstätten
Jurysitzung
13. November 2025 10:00 Uhr, Jurysitzung der Museums- und
Gedenkstättenzertifizierung 2025
(keine Anwesenheit der Museumsleitungen)
Zertifikatübergabe
30. Januar 2026 17:00 Uhr, Zertifikatübergabe, Ort wird noch festgelegt
Terminänderungen sind möglich.
Was geschieht, wenn ich nicht alle Auflagen bis zum Abgabetermin der Pflichtdokumente erfüllen kann?
Sie können bis zu 2 Jahre im Verfahren bleiben.
Beratungstermine
Der Beratungstermin wird von einer/em Museumsexpertin/en und der Leitung der Museumsberatung und -zertifizierung mit der Museumsleitung durchgeführt.
Als Museumsberater arbeiten folgende Museumsexperten im Projekt mit:
Ute Drews
Dr. Thomas Overdick
Dr. Peter Thurmann
Prof. Dr. Rolf Wiese
Prof. Dr. Carl Heinrich Pohl (Gedenkstätten)
14 Tage vor dem Beratungsgespräch muss der ausgefüllte Fragebogen (s. Downloadbereich) an die Leitung der Museumsberatung und -zertifizierung geschickt werden. Auf der Grundlage dieses Fragebogens erstellen der/die Museumsberater/in und die Leitung eine individuelle Agenda der Punkte, die für das jeweilige Museum problematisch sind. Auf diese wird beim Rundgang besonders geachtet und beim Beratungsgespräch besonders eingegangen.
Am Anfang steht ein Museumsrundgang mit der Museumsleitung. Er verläuft vom Außenbau (äußeres Erscheinungsbild) über den Empfang, die Garderobe (Schließfächer), die Sanitäranlagen, die Ausstellungsräume bis ins Depot.
Nach einer Mittagspause beginnt der zweite Teil mit der Besprechung des Fragebogens mit der Museumsleitung. Hieran schließt sich das Beratungsgespräch mit der Benennung der Defizite.
Etwa 14 Tage nach dem Beratungsgespräch erhalten Sie eine Liste der Monita, die erfüllt werden müssen, um das Zertifikat zu erhalten und Empfehlungen, deren Berücksichtigung wünschenswert wären. Später erhalten Sie weiterhin ein ausführliches Protokoll des Beratungsgesprächs.
Nach dem Abgabetermin der Pflichtdokumente am 24. Oktober 2024 kommen die Museumsberater noch einmal zu einem vereinbarten Termin in Ihr Museum, um sich ein Bild von der Behebung der Monita und Empfehlungen zu machen.
In der Regel sind die Monita zum Abgabetermin der Pflichtdokumente am 24. Oktober 2025 zu beheben. In Ausnahmefällen, etwa, wenn größere Investitionen erforderlich sind, die erst im Haushalt eingestellt werden müssen, kann die Frist verlängert werden. Die Frist wird Ihnen bei der Übersendung der Monitaliste mitgeteilt.
Fortbildungsprogramm
Das Fortbildungsprogramm mit den sechs Pflichtseminaren erhalten Sie bei der Leitung der Museumsberatung und -zertifizierung oder im Downloadbereich dieser Homepage. Alle Fortbildungen werden zu den von ICOM definierten Standards für Museen veranstaltet.
Je nach Museumstyp nimmt die Museumsleitung (kleinere Museen mit nur einem/er wissenschaftlichen Mitarbeiter:in) oder der/die entsprechende Mitarbeiter:in des betreffenden Bereichs teil (z. B. Restaurator:in, Veranstaltungsmanagement, Museumspädagog:in, Pressestelle).
Alle Fortbildungen finden in Schleswig-Holstein statt. Die einzelnen Orte finden Sie im Fortbildungsprogramm im Downloadbereich oder im Menüpunkt "Fortbildung".
Alle Fortbildungen sind ganztägig. Die Uhrzeiten finden Sie im Menüpunkt "Fortbildung" oder im Fortbildungsprogramm im Downloadbereich.
Die Teilnahmegebühr für die 6 Pflichtseminare ist für eine/n Museumsmitarbeiter:in in dem Teilnahmebeitrag für die Museumsberatung und -zertifizierung enthalten. Für Zusatzangebote wird ein Beitrag von 85,00 € / Tagesseminar erhoben.
Teilnehmer:innen, die sich nicht am Verfahren der Museumsberatung und -zertifizierung beteiligen, müssen einen Teilnehmerbeitrag von 85,00 € / Tagesseminar entrichten.
Pflichtdokumente
Die Liste der Pflichtdokumente erhalten Sie von der Leitung der Museumsberatung und -zertifizierung oder im Downloadbereich dieser Homepage. Sie geben Aufschluss über die dauerhafte institutionelle und finanzielle Basis Ihres Museums, die sachgemäße Verwahrung und Inventarisierung Ihrer Exponate, Ihre Öffentlichkeits- und Vermittlungsarbeit, die Sicherheit und Barrierefreiheit in Ihrem Museum und über Ihr Personalmanagement.
Sie dienen der Jury - neben dem Protokoll des Beratungstermins und dem Bericht der Museumsberater von den beiden Beratungsgesprächen - als Grundlage für die Beurteilung Ihres Museums und die Entscheidung über die Vergabe des Zertifikats.
Die Pflichtdokumente sind am 24. Oktober 2025 bei der Leitung der Museumsberatung und -zertifizierung einzureichen.
Jurysitzung
Über die Vergabe des Zertifikats an Ihr Museum entscheidet eine Fachjury aus Museumsexpertinnen und -experten. Der Fachjury gehören an:
Guido Froese, Geschäftsführer, Nordkolleg Rendsburg
Ute Drews, Museumsleiterin i. R., Wikinger Museum Haithabu
Christian Leonhardt, Restaurator, Restaurierungszentrum Kiel
Dr. Carsten Porskrog Rasmussen, Direktor, Schloss Sonderburg, Dänemark
Prof. Dr. Karl Heinrich Pohl, Historisches Seminar der CAU
Annika Flüchter M.A., Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Schleswig-Holstein
Dr. Peter Thurmann, ehem. Kunsthalle zu Kiel
Prof. Dr. Rolf Wiese, Geschäftsführer i.R., Freilichtmuseum am Kiekeberg
Uta Körby, Landesarbeitsgemeinschaft Gedenkstätten und Erinnerungsorte in Schleswig-Holstein e.V.
Dr. Miriam Hoffmann, Vorsitzende des Museumsverbands Schleswig-Holstein und Hamburg e.V. Dr. Dr. Thomas Overdick, Geschäftsführer, Museumsverband Niedersachsen und Bremen e.V.
Es gibt festgelegte Kriterien. Diese sind in den "Richtlinien für die Museumszertifizierung" nachzulesen, die Sie bei der Leitung der Museumsberatung und -zertifizierung oder im Downloadbereich dieser Homepage erhalten.
Grundlage des Juryentscheids sind das Protokoll des Beratungstermins, der mündliche Bericht der/des Museumsberater:in, die Behebung der bei Ihnen festgestellten Monita und Ihre eingereichten Pflichtdokumente.
Nach einer ausführlichen Diskussion stimmt die Jury über die Vergabe des Zertfikats an Ihr Museum ab.
Etwa 1 Woche nach der Jurysitzung erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung über den Juryentscheid.
Zertifikat
Das Zertifikat besteht aus einer Plakette, die Sie im Außenbereich Ihres Museums anbringen können sowie einer Urkunde und einem Juryurteil, das bei der Zertifikatübergabe verlesen wird.
Ein Beispiel der Plakette finden Sie im Downloadbereich dieser Homepage.
Die Kosten für die Plakette sind im Teilnehmerbeitrag der Museumsberatung und -zertifizierung enthalten.
Die feierliche Zertifikatübergabe 2025 findet am 30. Januar 2026 statt. Der Ort wird in Kürze auf dieser Webseite bekannt gegeben.
An der Zertifikatübergabe nehmen die Museumsleitung, ggf. offizielle Vertreter des Trägers des Museums und der Stadt sowie die/der Vorsitzende des Museumsvereins teil.
Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von 5 Jahren. Danach ist eine Rezertifizierung erforderlich.
- Das Zertifizierungsverfahren ist eine prozessorientierte Optimierung Ihrer Museumsarbeit.
- Der Fragebogen zur Selbstevaluation ist eine Bestandsaufnahme Ihres Museums.
- Sie erhalten ein individuelles Beratungsgespräch von ausgewiesenen Museumsfachleuten.
- Aus den schriftlichen Monita und Empfehlungen der Museumsberater ergibt sich ein individueller Maßnahmenplan zur Optimierung Ihres Museums.
- Sie erhalten spezielle Fachkenntnisse durch das Fortbildungsprogramm zu den vom Deutschen Museumsbund (DMB) formulierten Standards für Museen.
- Die Pflichtkonzepte ergeben ein "Handbuch" für Ihr Museum, das sie neuen Mitarbeiter/innen als umfassende Information zu Ihrem Haus überreichen können.
- In das Zertifizierungsverfahren werden alle Mitarbeiter/innen Ihres Museums einbezogen, die Verleihung des Zertifikats ist eine Auszeichnung aller Museumsmitarbeiter/innen und eine Motivation für Ihr ganzes Team.
- Sie werden einbezogen in das Netzwerk der zertifizierten Museen Schleswig-Holsteins und werden zu Netzwerktreffen eingeladen.
- Von den Museumsbesuchern wird die Plakette als ein Gütesiegel für Ihr Museum wahrgenommen.
- Stärkung Ihrer Position gegenüber Ihrem Träger.
- Stärkung Ihrer Position bei Sponsoren und Landeszuwendungen.
Netzwerktreffen
Pro Jahr wird ein Netzwerktreffen veranstaltet, es findet in der Regel in der Zeit von 15:00 Uhr – 18:00 Uhr statt.
An den Netzwerktreffen nehmen die bereits zertifizierten Museen, die Museen, die sich im Verfahren der Zertifizierung befinden, die Leitung der Museumsberatung und -zertifizierung und die Museumsberater teil. Hier besteht die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch mit bereits zertifizierten Häusern und zum Gespräch mit den Beratern und der Leitung der Museumsberatung und -zertifizierung über Fragen zum eigenen Zertifizierungsprozess.
Das kommende Netzerktreffen der zertifizierten Museen findet am 3. November 2025 von 15:00 - 17:00 Uhr statt. Der Ort wird noch festgelegt.
Die Netzwerktreffen finden an wechselnden Orten in Schleswig-Holstein statt, in der Regel in einem der bereits zertifizierten Museen.
Am Netzwerktreffen nehmen die Museumsleiter:innen der bereits zertifizierten und der noch im Verfahren der Museumsberatung und -zertifizierung befindlichen Museen teil. Die Museumsleitung kann eine/n Vertreter:in entsenden oder bis zu zwei Mitarbeiter/innen mitnehmen.